Teilnahmebedingungen Jubiläums-Gewinnspiel
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Organisator
(1) Das Gewinnspiel „Schlemmermeyer Jubiläen in Hamburg, Düsseldorf und München“ ist ein Gewinnspiel der Firma Schlemmermeyer GmbH & Co. KG zu den Filial-Jubiläen der jeweiligen Filiale (Hamburg 40 Jahre, Düsseldorf 1 Jahr, München 45 Jahre).
(2) Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Teilnahme
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
(2) Teilnehmerin oder Teilnehmer kann jede natürliche Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Schlemmermeyer GmbH & Co. KG. Die Firma Schlemmermeyer behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder Betrug (auch schon bei Versuchen) oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vor. Die Firma Schlemmermeyer GmbH & Co. KG. behält sich vor, das Gewinnspiel auch ganz abzusagen, nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem, objektivem Grunde.
(3) Das Gewinnspiel findet im gesamten Zeitraum vom 23.08.2021 bis zum 30.10.2021 statt.
a. Der Zeitraum und die Teilnahme pro Filiale sind begrenzt.
b. Teilnehmen in der Filiale Hamburg ist vom 23.08.21 bis zum 31.08.21 während der Öffnungszeiten möglich.
c. Teilnehmen in der Filiale Düsseldorf ist vom 27.09.21 bis zum 02.10.21 während der Öffnungszeiten möglich.
d. Teilnehmen in der Filiale München ist vom 25.10.21 bis zum 30.10.21 während der Öffnungszeiten möglich.
(4) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Ausfüllen der Loskarte vor Ort in der jeweiligen Filiale und durch Beantwortung der Gewinnspielfrage.
(5) Voraussetzung für die Teilnahme ist das vollständige Ausfüllen der Loskarte, die Beantwortung der Gewinnspielfrage sowie die Abgabe zur Einwilligung in die Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen sowie zur Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten für die Zwecke dieses Gewinnspiels. Erst mit Einwurf der Loskarte in die dafür vor Ort vorhandenen Boxen im Zeitraum der Filialen (oben beschrieben) kann die Teilnahme am Gewinnspiel berücksichtigt werden.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Zu gewinnen gibt es pro Filiale eine Schlemmermeyer Produkttorte im Wert von über 100 EUR. Der Gewinn muss nach Auslosung und Bekanntgabe in der jeweiligen Filiale vom Gewinner abgeholt werden.
(2) Die Ziehung der Gewinner findet im November 2021 statt, nachdem die Loskarten an die Zentral der Firma Schlemmermeyer GmbH & Co. KG übermittelt wurden. Unter allen gültigen Teilnahmen werden drei Gewinner per Los ermittelt.
(3) Die Öffentlichkeit ist von der Teilnahme an der Ziehung ausgeschlossen.
(4) Die Gewinnerin/der Gewinner wird schriftlich per E-Mail informiert und muss sich spätestens bis zum 01.12.21, Mo-Sa während den Öffnungszeiten unter Vorlage ihres/seines Personalausweises in der jeweiligen Filiale melden, um den Gewinn abzuholen. Andernfalls verfällt der Gewinn.
(5) Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung des Gewinns wird nicht vorgenommen.
4. Haftung und Freistellung
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus rechtswidriger Handlung des Teilnehmers ergeben. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von den Kosten der Rechtsverteidigung (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
5. Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur für Zwecke dieses Gewinnspiels auf Basis der Einwilligung jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers gemäß Art. 6 Absatz 1a EU-DSGVO. Weitere Datenschutzinformationen können jederzeit auf der Website der Firma Schlemmermeyer GmbH & Co. KG unter https://www.schlemmermeyer.de/datenschutz eingesehen werden.
(2) Eine über die Zwecke dieses Gewinnspiels hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten wird der Veranstalter nur dann vornehmen, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer dazu eine separate schriftliche Zustimmungserklärung (z.B. das Ankreuzen für den Versand des Firmen Newsletters) abgegeben hat. Die Abgabe einer solchen Zustimmungserklärung für eine weitergehende Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Bestimmungen enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.